Das Hinterbliebenengeld kommt!
Bei dem fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen steht seinen Angehörigen bislang nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn ihre durch den Todesfall eingetretenen seelischen Schmerzen und Nöte über eine „übliche“ Trauer hinausgehen, pathologische Formen annehmen, der trauernde Angehörige also eine eigene objektivierbare Gesundheitsbeeinträchtigung geltend machen und nachweisen kann. Das war im Einzelfall selbstverständlich schwierig und unwürdig […]