Praktisch sind sie schon, diese Tretroller mit Elektroantrieb, die zwischenzeitlich in den Großstädten an jeder Straßenecke stehen und es ermöglichen, ohne Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs und für wenig Geld schnell von A nach B zu gelangen.
Es wurde eigens die „Verordnung für Elektrokleinfahrzeuge“ ins Leben gerufen, welche für diese Geräte mit Lenk- oder Haltestange, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und einer Straßenzulassung (Betriebserlaubnis) gilt.
Ab einem Alter von 14 Jahren kann man sie ohne weitere Voraussetzungen fahren. Es wird kein Führerschein benötigt.
Klingt alles sehr gut, aber am Tag nach der Einführung bekamen wir den ersten schweren Verkehrsunfall auf den Tisch: Ein Benutzer hatte sich an einer roten Ampel verbremst, stürzte über den Lenker und zog sich extrem schwere Kopfverletzungen zu. Eine Helmpflicht besteht nämlich nicht und wer schleppt schon gerne einen Helm mit sich herum, weil er vielleicht mal schnell einen E-Scooter für eine kurze Stadtfahrt benutzen will?
Es gibt aber – völlig zu Recht – einige Regeln, die der Nutzer beherzigen sollte:
Fazit: E-Scooter sind eine schöne neue Fortbewegungsart, wenn man die Regeln kennt und sich daran hält. Falls es doch einmal ein Problem geben sollte – und das scheint nicht allzu selten der Fall zu sein – helfen wir gerne, soweit es in unseren Kräften steht. Bitte nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so ist diese für unsere Verteidigertätigkeit ohne Zweifel eintrittspflichtig. Sie müssen mit dieser keinerlei Kontakt aufnehmen. Wir erholen kostenfrei für Sie die Deckungszusage und rechnen mit der Rechtsschutzversicherung unmittelbar ab.