Gefühlt haben sich die „Blitzer“, welche Geschwindigkeitsverstöße aufdecken sollen, vervielfacht. Es gibt mobile und stationäre Anlagen, geblitzt wird von Brücken, in Tunnels, aus Fahrzeugen und mobilen Anhängern heraus, aus Ampelanlagen, etc.. Autofahrer unterliegen permanent der Überwachung und werden schon bei geringsten Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet.
Die verhängten Geldbußen gehen an die „öffentliche Hand“. Im Regelfall freut sich die staatliche Institution, der die Behörde angehört, welche den Bußgeldbescheid erlassen hat, über den Finanzzufluss. In Betracht kommen hierbei auch sogenannte „Gebietskörperschaften“, also auch Landkreise, Kommunalverbände und Gemeinden.
Da hier teilweise gewaltige Summen für die Geldbußen zusammenkommen, sind diese Institutionen – denen es „wohl“ nicht immer nur um die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Verkehrssicherheit geht – gerne bereit, den einen oder anderen „Blitzer“ aufzustellen.
Da die zuständigen Polizeibehörden hier personell schnell an ihre Grenzen stoßen, sind einige dieser Institutionen dazu übergegangen, private Firmen mit dieser hoheitlichen Aufgabe zu beauftragen. Kein schlechtes Geschäftsmodell für diese privaten Dienstleister. Sie arbeiten dem Vernehmen nach auf Basis von Stundenverrechnungssätzen und erhalten, was böse Stimmen immer wieder behaupten, kein Erfolgshonorar. Aber egal:
Die im hoheitlichen Auftrag von einer privaten Person durchgeführte Geschwindigkeitsmessung hat keinerlei Rechtsgrundlage, mit der Folge, dass ein auf dieser Basis erlassener Bußgeldbescheid rechtswidrig und ein entsprechendes Bußgeldverfahren einzustellen ist.
Es lohnt sich also – insbesondere im Hinblick auf häufig zusätzlich verhängte Punkte im Fahreignungsregister – genau hinzusehen, „wer denn da geblitzt hat“!
Da für die Feststellung, ob die Messung durch eine private oder eine hoheitliche Person durchgeführt wurde regelmäßig Akteneinsicht erforderlich ist, die der Betroffene nicht erhält, stehen wir Ihnen hier sehr gerne hilfreich zur Seite, zumal es natürlich zahlreiche andere Gesichtspunkte gibt, welche zur Rechtswidrigkeit eines Bußgeldbescheides führen können.
Natürlich kümmern wir uns bei bestehender Rechtsschutzversicherung automatisch um deren Deckungszusage.