Kosten
Die Kosten für die Leistungen des Rechtsanwalts sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) exakt festgelegt.
Individuelle Honorarvereinbarungen sind möglich, sofern sie nicht gegen die verbindlichen Regelungen dieser gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.
Unter gewissen Voraussetzungen sind die entstehenden Kosten ganz oder teilweise vom Gegner oder Dritten (Staatskasse, Rechtsschutzversicherung, etc.) zu übernehmen.