Kosten

Selbstverständlich muss eine ordnungsgemäße Leistung des Rechtsanwalts auch angemessen honoriert werden. Dennoch besteht für die Befürchtung, es könnten durch die Beauftragung unserer Kanzlei zu hohe Kosten entstehen, nicht der geringste Anlass:

Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht und eintrittspflichtig ist, erholen wir die Deckungszusage und übernehmen kostenfrei die gesamte Korrespondenz und Abrechnung mit der Rechtsschutzversicherung. Lediglich für eine etwa vereinbarte Selbstbeteiligung ist der Mandant verantwortlich.

Die Kosten für die anwaltlichen Leistungen sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) exakt festgelegt. Selbstverständlich halten wir uns konsequent an diese gesetzlichen Vorschriften.

In einigen Fällen, insbesondere im strafrechtlichen Bereich, in welchem eine Rechtsschutzdeckung nicht möglich ist, legen wir eine moderate Vergütungsvereinbarung vor, deren Höhe wir zuvor mit unseren Mandanten im Einzelnen besprechen.

Zum Abschluss aber die beste Nachricht:
Unter gewissen Voraussetzungen haben nämlich Dritte (zum Beispiel der Gegner, die gegnerische Haftpflichtversicherung, die Staatskasse, etc.) die Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen!

Wir klären unsere Mandanten grundsätzlich bei Mandatsaufnahme soweit wie möglich über vermutlich entstehende Kosten auf. Auch dies ist eine Frage des gegenseitigen Vertrauens.