Rechtsschutzversicherung
Gut, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, aber
Vorsicht:
Sprechen Sie zuerst mit uns, bevor Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung Kontakt aufnehmen! Wir kümmern uns – für Sie kostenfrei – um die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung!
Die Rechtsschutzversicherungen haben seit einigen Jahren, wie andere Versicherungssparten auch, das sogenannte „aktive Schadensmanagement“ eingeführt. Was hier als besonderer Service verkauft wird, dient den Versicherungen in erster Linie dazu, Kosten zu sparen.
Und das geht so:
- Dem Versicherten wird für die Lösung seines Rechtsproblems eine preisgünstige telefonische Beratung durch einen von der Versicherung vermittelten und bezahlten Rechtsanwalt („Anwalt am Telefon“) angeboten, der irgendwo in Deutschland sitzt. Häufig wird der Versicherte direkt durchgestellt.
- Oder dem Versicherten wird eine sogenannte Mediation angeboten.
- Oder der Versicherte wird an einen „Vertrauensanwalt“ verwiesen, der das Vertrauen der Rechtsschutzversicherung genießt und vor allem mit dieser eine kostengünstige Gebührenvereinbarung geschlossen hat.
Vorteil für den Anwalt: Erhöhtes Mandatsaufkommen durch die Empfehlungen der Rechtsschutzversicherung.
Vorteil für die Versicherung: Enorme Gebührenersparnis.
Vorteil für den Versicherten: … ?
Wir sind „freie“ Rechtsanwälte!
Wir haben vom Abschluss einer Gebührenvereinbarung mit Rechtsschutzversicherungen Abstand genommen.
Dies aus folgenden Gründen:
- Unsere Mandanten finden auch ohne die Empfehlung einer Rechtsschutzversicherung zu uns.
- Eine kurze telefonische Rechtsberatung ohne Einsicht in erforderliche Unterlagen birgt die Gefahr einer Falschberatung und das nutzt weder dem Mandanten noch dem Anwalt. Im Übrigen legen wir Wert darauf, die Mandanten, die uns schließlich ihr Vertrauen schenken, persönlich kennenzulernen. Wir gehen davon aus, dass sich auch unsere Auftraggeber ein Bild von den sie vertretenden Rechtsanwälten machen wollen.
- Eine Mediation passt nicht zu den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten. Sie ist aus unserer Sicht nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen. Es wird hier lediglich versucht, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen einen „kleinsten gemeinsamen Nenner“ zu finden und die Streitigkeit ohne einen kostenintensiven Rechtsstreit abzuschließen.
Wir hingegen prüfen die Rechtslage und setzen die berechtigten Interessen unserer Mandanten möglichst außergerichtlich, notfalls aber auch gerichtlich rigoros durch. - Wir wollen keine „Vertrauensanwälte“ einer Rechtsschutzversicherung sein, sondern viel lieber das Vertrauen unserer Mandanten genießen. Wir wollen nicht auf der Basis von Gebührenvereinbarungen zu Dumping-Gebühren arbeiten und lehnen jegliche Einflussnahme einer Rechtsschutzversicherung auf unsere Arbeitsweise und unsere Kanzleiorganisation ab. Wir dienen ausschließlich unseren Mandanten.
Natürlich versuchen die Rechtsschutzversicherungen, die Mandate zu ihren „Vertrauensanwälten“ zu steuern, da sie bei uns die vom Gesetzgeber vorgesehenen Gebühren bezahlen müssen und auch bezahlen. Dies geschieht durch die oben erwähnten Maßnahmen oder sogar durch finanzielle Anreize, etwa einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die versicherungsvertragliche Selbstbeteiligung, etc.
Lassen Sie sich nicht auf diese durchsichtigen Manöver ein! Folgen Sie gerne Empfehlungen von Bekannten, Freunden oder Arbeitskollegen, aber nicht unbedingt jenen Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sie haben die „freie Anwaltswahl“! Nutzen Sie dieses Privileg, für welches Sie bezahlen und lassen Sie sich nicht manipulieren!
Abschließend verweisen wir – ganz unbescheiden – auf die Beurteilung unserer Tätigkeit durch unsere Mandanten.
Wir freuen uns sehr, Sie kennenzulernen!