Die Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München befasst sich neben dem privaten Wohnraummietrecht selbstverständlich auch mit dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts.
Hier geht es um Mietverhältnisse über Objekte, die nicht zum Zwecke des Wohnens, sondern zur gewerblichen bzw. geschäftlichen Nutzung angemietet wurden, also etwa Anwaltskanzleien, Ladengeschäfte, reine Büroräume, Arztpraxen, Werkstätten, Industrieanlagen, etc.
Im Unterschied zum Wohnraummietrecht sind im gewerblichen Mietrecht deutlich geringere gesetzliche Schutzmechanismen zugunsten des Mieters vorgesehen. Dies, obgleich der Bestand und der störungsfreie Verlauf eines gewerblichen Mietverhältnisses für die wirtschaftliche Existenz des Mieters von herausragender Bedeutung ist.
So gibt es im Gegensatz zum Wohnraummietrecht keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht vorgesehen. Anfallende Nebenkosten können, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wird, in deutlich größerem Umfang auf den Gewerbemieter umgelegt werden, als dies etwa bei der Wohnungsmiete gesetzlich zulässig ist.
Aus diesem Grunde kommt der Gestaltung eines Gewerbemietvertrages besonders große Bedeutung zu. Es ist entscheidend, die gesetzlichen „Lücken“ durch einzelvertragliche Vereinbarungen zu schließen, um den Bestand des Mietvertrages sicherzustellen und „Störungen“ des Mietverhältnisses von Beginn an zu vermeiden. So ist zum Beispiel der Mietzweck so exakt wie möglich zu definieren, Dauer des Vertrages, Höhe, Form und Anpassung des Mietzinses festzulegen und sicherzustellen, dass die behördlichen Genehmigungen für die vorgesehene Nutzung vorliegen und die gesetzlich erforderlichen Genehmigungen erteilt wurden.
Für die Vertragsgestaltung des Gewerbemietvertrages stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Natürlich kommt es immer wieder einmal zu Streitigkeiten aus einem Gewerbemietverhältnis, etwa wegen erforderlicher vorzeitiger Beendigung des Mietvertrages, Mietzinsrückständen, Mängeln an der vermieteten Sache, Beeinträchtigungen der Mietsache durch Dritte (Baustelle, Änderung der Verkehrsführung, etc.), Meinungsverschiedenheiten über umlagefähige Kosten, um nur einige Gesichtspunkte zu nennen.
Für diese und andere Auseinandersetzungen steht Ihnen die Kanzlei Suckert & Collegen Rechtsanwälte München sehr gerne zur Verfügung. Sie dürfen sicher sein, dass wir Ihre Interessen druckvoll und zielgerichtet vertreten werden.