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Inkas­so­tä­tig­kei­ten

Die all­ge­mei­ne wirt­schaft­li­che Lage fordert ihren Tribut. Zahl­rei­che Mandanten der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München beklagen For­de­rungs­aus­fäl­le, bezie­hungs­wei­se ver­schlepp­te und nicht frist­ge­rech­te Zahlungen ihrer teilweise zwi­schen­zeit­lich finanz­schwa­chen oder gar zah­lungs­un­fä­hi­gen Geschäfts­part­ner.

Es betrifft dies durchaus nicht nur Unter­neh­men, sondern auch Vermieter, Hand­wer­ker und Klein­un­ter­neh­mer.

Der Versuch der zah­lungs­un­wil­li­gen, bezie­hungs­wei­se zah­lungs­un­fä­hi­gen Geschäfts­part­ner, ihre eigene Liqui­di­tät durch Ver­schlep­pung oder Nicht­zah­lung auf­recht­zu­er­hal­ten oder ihre Zah­lungs­un­fä­hig­keit zu ver­schlei­ern, führt nicht selten zu ernst­haf­ten exis­ten­zi­el­len Problemen der Gläubiger. Es ist unsere Aufgabe, dem mit Nachdruck ent­ge­gen­zu­wir­ken.

Oftmals bemühen sich die Gläubiger über einen langen Zeitraum selbst ver­geb­lich, die ihnen zuste­hen­den For­de­run­gen bei­zu­trei­ben und inves­tie­ren hierbei nicht nur erheb­li­chen Zeit­auf­wand, der nicht in Rechnung gestellt werden kann, sondern auch Kosten und Auslagen, etwa für Anfragen zum Wohnsitz und zur Bonität des Schuld­ners. Der mit der For­de­rungs­bei­trei­bung beauf­trag­te Rechts­an­walt kann dem­ge­gen­über alle diese Kosten seiner Tätigkeit und natürlich auch seine Auslagen dem Schuldner als Ver­zugs­scha­den in Rechnung stellen. Wir raten daher dazu, beim Auftreten erster Anzeichen für mangelnde Leis­tungs­be­reit­schaft oder –fähigkeit des Schuld­ners, sofort anwalt­li­che Hilfe in Anspruch zu nehmen und nicht erst eigene Bei­trei­bungs­ver­su­che aus falsch­ver­stan­de­ner Zurück­hal­tung zu unter­neh­men.

Die durch den Rechts­an­walt durch­ge­führ­te For­de­rungs­bei­trei­bung ist pro­fes­sio­nell und druckvoll. Die Rechts­an­wäl­te unserer Kanzlei prüfen das Bestehen und die Fäl­lig­keit der geltend zu machenden Forderung, sowie deren lücken­lo­se Beweis­bar­keit. Sie setzen die Schuldner, soweit erfor­der­lich, unver­züg­lich in Verzug, um den Ver­zugs­scha­den eintreten zu lassen. Sollte eine außer­ge­richt­li­che Bei­trei­bung nicht, auch nicht raten­wei­se, möglich sein, so wird unver­züg­lich das Mahn­ver­fah­ren (Stichwort: Mahn­be­scheid) oder das Gerichts­ver­fah­ren (Stichwort: Klage) ein­ge­lei­tet, um möglichst vor anderen weiteren Gläu­bi­gern einen voll­stre­ckungs­fä­hi­gen Titel in Form eines Voll­stre­ckungs­be­schei­des oder eines rechts­kräf­ti­gen Ver­­­säum­­nis- oder End­ur­tei­les zu erlangen und hierdurch die Position in der Zwangs­voll­stre­ckung zu ver­bes­sern.

Mit dem Vorliegen eines voll­stre­ckungs­fä­hi­gen Titels ist aller­dings erst der halbe Weg zur For­de­rungs­bei­trei­bung gegangen. Häufig ist es erfor­der­lich, nun das Zwangs­voll­stre­ckungs­ver­fah­ren gegen den Schuldner durch­zu­füh­ren. Hierfür sind nicht nur profunde Kennt­nis­se der juris­ti­schen Mög­lich­kei­ten zur Bei­trei­bung und natürlich gege­be­nen­falls Vor­ab­si­che­rung der Forderung des Mandanten (Stichwort: Vor­läu­fi­ges Zah­lungs­ver­bot, Lohn­pfän­dung, For­de­rungs­pfän­dung, Zwangs­hy­po­thek, Hand­wer­ker­si­che­rungs­hy­po­thek, etc.) erfor­der­lich, sondern auch großes psy­cho­lo­gi­sches Ein­füh­lungs­ver­mö­gen in die Ver­hal­tens­wei­sen zah­lungs­un­wil­li­ger bezie­hungs­wei­se zah­lungs­un­fä­hi­ger Schuldner.

Die „Profis“ unter den Schuld­nern wissen sehr genau, wann sie es mit einem erfah­re­nen Rechts­an­walt zu tun haben, der ihnen keinen weiteren Spielraum für Aus­flüch­te und Ver­schlep­pun­gen läßt und werden zur Ver­mei­dung von Wei­te­run­gen (Stichwort: Woh­nungs­durch­su­chung, Pfändung, Abgabe der eides­statt­li­chen Ver­si­che­rung, Ver­haf­tung) zumindest Raten­zah­lun­gen anbieten oder ander­wei­ti­ge Angebote unter­brei­ten, die Schuld zu tilgen.

Wenn ein Schuldner in Zah­lungs­schwie­rig­kei­ten gerät, so wird er zunächst versuchen, durch allerlei Ver­spre­chun­gen und Aus­flüch­te alle seine Gläubiger – „ein Gläubiger kommt selten allein“ – hin­zu­hal­ten. Je druck­vol­ler ein Gläubiger – anwalt­lich vertreten – seine Forderung geltend macht, umso lästiger wird er für den Schuldner und umso eher wird der Schuldner dessen Forderung bezahlen, wonach andere dann mög­li­cher­wei­se leer ausgehen könnten.

Wir raten daher zusam­men­fas­send:

Nehmen Sie frü­hest­mög­lich Kontakt zu einem qua­li­fi­zier­ten Rechts­an­walt auf und seien Sie lästig!

Die Rechts­an­wäl­te der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München sowie die qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­ter der Kanzlei stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Wenn Sie über eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung verfügen, über­neh­men wir für Sie – kos­ten­frei – die Abwick­lung mit dieser.

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Frau Rechts­an­wäl­tin Daschner verfügt über eine lang­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung und bear­bei­tet den Bereich des Inkas­so­rechts.

Suckert & Collegen – Rechts­an­wäl­te München

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