Auf diesem Rechtsgebiet beraten und vertreten wir unsere Mandanten sowohl auf Vermieter-, als auch auf Mieterseite mit großem Engagement und Feingefühl. Letzteres ist in diesem Bereich von entscheidender Bedeutung. Letztlich ist ein störungsfreies Mietverhältnis für den Vermieter von Interesse, aber insbesondere für den Mieter – in diesen rauen Zeiten des Wohnraummangels – von häufig existenzieller Bedeutung.
Wir helfen, sofern wir frühzeitig eingeschaltet werden, Eskalationen zu vermeiden und ein gedeihliches Mietverhältnis zu fördern. Gelingt dies nicht, so vertreten wir unsere Mandanten allerdings außergerichtlich und auch gerichtlich sehr druckvoll, wobei wir bundesweit auftreten.
Wir sind bereits bei der Gestaltung von Mietverträgen behilflich, fordern Mietrückstände ein, machen Mietminderungen, etwa bei Mängeln und Beeinträchtigung der Mietsache, geltend. Ferner befassen wir uns mit Kündigungsfragen (Stichwort: Fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Eigenbedarfskündigung, Kündigungsfristen, etc.), erheben Kündigungsschutzklagen (zum Beispiel bei unberechtigter Eigenbedarfskündigung), schließen Mietaufhebungsvereinbarungen und Räumungsvergleiche, führen Räumungsprozesse durch und machen Kautionsrückzahlungen (Mietkaution) geltend.
Das Wohnraummietrecht ist derart komplex, dass dies nur eine kleine Aufzählung der am häufigsten auftretenden Probleme sein kann. Letztlich steht Ihnen unsere Kanzlei für jedes mietrechtliche Problem zur Verfügung.
Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, so ist es für uns selbstverständlich, die Korrespondenz mit dieser bis zur Endabrechnung unserer Tätigkeit für Sie kostenfrei zu führen.