089 324623-0 mail@suckert-collegen.de
  • Kontakt
  • Lageplan
  • Daten­schutz
  • Impressum
Suckert & Collegen Rechtsanwälte München Logo Suckert & Collegen Rechtsanwälte München Retina Logo Suckert & Collegen Rechtsanwälte München Mobile Logo Suckert & Collegen Rechtsanwälte München Mobile Retina Logo Suckert & Collegen Rechtsanwälte München Sticky Logo Suckert & Collegen Rechtsanwälte München Sticky Logo Retina
  • KANZLEI
  • TÄTIGKEITSBEREICHE
    • Arbeits­recht
    • Autorecht
    • Gewerb­li­ches Mietrecht
    • Privates Wohn­raum­miet­recht
    • Inkas­so­tä­tig­kei­ten
    • Jugend­straf­recht
    • Medi­zin­recht und Arzt­haf­tungs­recht
    • Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­recht
    • Scha­den­er­satz­recht
    • Straf­recht
    • Ver­kehrs­straf­recht
    • Ver­kehrs­un­fall­recht
    • Ver­si­che­rungs­recht
    • Ver­trags­recht
  • RECHTSANWÄLTE
    • Hans R. Suckert
    • Anna Grimm
    • Birgit Blank
    • Monika Daschner
  • RECHTSSCHUTZ
  • BERATUNGSANGEBOTE
  • KOSTEN
  • Vertragsrecht Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Ver­trags­recht

Wir alle schließen täglich, häufig ohne es zu rea­li­sie­ren, zahl­rei­che Verträge. Sie regeln unser Zusam­men­le­ben. Die Parteien eines Vertrages ver­spre­chen einander, eine bestimmte Leistung zu erbringen. Nicht immer gelingt eine rei­bungs­lo­se Abwick­lung dieser Ver­spre­chen. So kann es zu Miß­ver­ständ­nis­sen über den Inhalt eines Vertrages kommen. Ein Ver­trag­schlie­ßen­der (Ver­trags­par­tei) kann z. B. die andere Partei über das Ver­ein­bar­te täuschen. Es besteht die Mög­lich­keit, daß eine Ver­trags­par­tei aus gesetz­li­chen Gründen einen Vertrag gar nicht schließen darf oder etwa nicht in der Lage ist, das Ver­spro­che­ne ein­zu­hal­ten. Es können unvor­her­seh­ba­re Ereig­nis­se eintreten, die die Leis­tungs­er­brin­gung ver­hin­dern oder den Vertrag für die Parteien gegen­stands­los machen.

Verträge können durch schlüs­si­ges Handeln (Ein­stei­gen in die U-Bahn), fern­münd­lich, mündlich, schrift­lich und notariell geschlos­sen werden. Für einige Ver­trags­ty­pen bestehen besondere Form­vor­schrif­ten. Der Grundsatz ist aller­dings die Form­frei­heit.

Es besteht Ver­trags­frei­heit, das bedeutet, jeder kann innerhalb eines gegebenen recht­li­chen Rahmens seine Inter­es­sen durch Ver­trags­schlüs­se frei verfolgen. Es ist ihm frei­ge­stellt, ob und mit wem er zu welchen Bedin­gun­gen ein Ver­trags­ver­hält­nis eingehen will. Die Ver­trags­frei­heit ist lediglich durch gesetz­li­che Verbote beschränkt, etwa im Falle der Sit­ten­wid­rig­keit.

Grund­sätz­lich treten die Wirkungen des Vertrages nur zwischen den Ver­trags­par­tei­en („inter partes“) ein. Unter gewissen Vor­aus­set­zun­gen kann ver­ein­bart werden, daß ein Dritter, der nicht Partei ist, Rechte gegen eine Ver­trags­par­tei erwirbt, so z. B. beim Vertrag zugunsten Dritter oder dem Vertrag mit Schutz­wir­kung zugunsten Dritter. Einen Vertrag zu Lasten Dritter gibt es nicht.

Besondere Bedeutung haben von einer Partei vor­for­mu­lier­te Ver­trags­ver­ein­ba­run­gen, soge­nann­te All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen, die Ver­trags­ge­gen­stand werden und deren Wirk­sam­keit im Ein­zel­fall dringend zu über­prü­fen ist, da an sie besondere gesetz­li­che Anfor­de­run­gen gestellt werden.

Es liegt in der Natur der Sache, daß über diese Zusam­men­hän­ge häufig gestrit­ten wird, weshalb die Rechts­an­wäl­te der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München intensiv auf dem Gebiet des Ver­trags­rechts tätig sind.

Idea­ler­wei­se wirkt der Rechts­an­walt bereits bei den Ver­trags­ver­hand­lun­genmit bzw. übernimmt die Ver­trags­ge­stal­tung (Ver­trags­ent­wurf). Dies kann aller­dings nur bei anspruchs­vol­len Sach­ver­hal­ten mit einiger Tragweite der Fall sein.

Haben die Parteien bereits einen Vertrag geschlos­sen, so wird es um die Über­prü­fung des Ver­trags­in­hal­tes gehen. Schließ­lich können Strei­tig­kei­ten über den Ver­trags­in­halt, dessen recht­li­che Wirkungen und die Ein­hal­tung der ver­trag­li­chen Leis­tun­gen, letztlich also die Durch­set­zung und Abwehr ver­trag­li­cher Ansprüche, in Betracht kommen.

Häufig geht es auch um die Pro­ble­ma­tik, daß sich eine Partei von dem geschlos­se­nen Vertrag, etwa durch Kündigung, Anfech­tung, Rücktritt, Widerruf, etc. lösen will.

Nicht selten ist es auch der Fall, daß ein Vertrag mangels Ein­hal­tens der Form­vor­schrif­ten oder wegen Sit­ten­wid­rig­keit unwirksam ist.

Wir befassen uns in der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München mit nahezu allen Ver­trags­ty­pen und hieraus resul­tie­ren­den Problemen und Strei­tig­kei­ten. Bei­spiel­haft seien folgende Ver­trags­ar­ten genannt:

Kauf­ver­trä­ge, Schen­kungs­ver­trä­ge, Miet- und Pacht­ver­trä­ge, Leih­ver­trä­ge, Dar­le­hens­ver­trä­ge, Dienst- und Arbeits­ver­trä­ge, Werk­ver­trä­ge, Mak­ler­ver­trä­ge, Lea­sing­ver­trä­ge, Fran­chise­ver­trä­ge, Ver­si­che­rungs­ver­trä­ge, Part­ner­ver­mitt­lungs­ver­trä­ge.

Das Ver­trags­recht ist außer­or­dent­lich komplex und juris­tisch sehr anspruchs­voll, die sich erge­ben­den recht­li­chen und tat­säch­li­chen Probleme viel­fäl­tig, sodaß wir raten, mit allen diesen Rechts­be­reich betref­fen­den Fragen einen qua­li­fi­zier­ten Ver­trags­recht­ler zu befassen. Die Rechts­an­wäl­te der Kanzlei Suckert & Collegen Rechts­an­wäl­te München stehen Ihnen bun­des­weit für die Beratung, Ver­tre­tung und notfalls gericht­li­che Durch­set­zung Ihrer ver­trag­li­chen Ansprüche sehr gerne zur Verfügung.

Sofern eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ein­tritts­pflich­tig ist, über­neh­men wir – für Sie kos­ten­frei – die voll­stän­di­ge Abwick­lung und Abrech­nung mit dieser.

zurück

Frau Rechts­an­wäl­tin Daschner verfügt über eine lang­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung und bear­bei­tet den Bereich des Ver­trags­rechts.

Birgit Blank - Suckert & Collegen - Rechtsanwälte München

Frau Rechts­an­wäl­tin Blank ist Fach­an­wäl­tin für Medi­zin­recht, verfügt über eine lang­jäh­ri­ge Berufs­er­fah­rung und bear­bei­tet unter anderem auch ver­trags­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten.

Suckert & Collegen – Rechts­an­wäl­te München

Belgradstrasse 9
(Am Kurfürstenplatz)
80796 München
Tel. 089 32 46 23-0
Fax 089 32 46 23-19
mail@suckert-collegen.de

Unsere Öff­nungs­zei­ten

Montag 09 – 12 Uhr
13 – 17 Uhr
Dienstag 09 – 12 Uhr
13 – 17 Uhr
Mittwoch 09 – 12 Uhr
13 – 17 Uhr
Donnerstag 09 – 12 Uhr
13 – 17 Uhr
Freitag 09 – 12 Uhr
13 – 17 Uhr

Aktuelle Rechts­tipps

  • Geblitzt? Ok, aber von wem denn bitte? Ver­kehrs­über­wa­chung durch private Dienst­leis­ter ist unzu­läs­sig!
  • Nötigung im Stra­ßen­ver­kehr – leider ein all­täg­li­ches Phänomen, welches mit massiven Sank­tio­nen verbunden sein kann!
  • Aus aktuellem Anlass: Krank im Erho­lungs­ur­laub!

Kon­tak­tie­ren Sie uns

Hinterlassen Sie Ihren Namen und Ihre Telefonnummer. Wir rufen schnellstmöglich zurück:

Bitte geben Sie eine beliebige zweistellige Nummer an.

Copyright © 2020 SUCKERT & COLLEGEN Rechtsanwälte München | Belgradstrasse 9 (Am Kurfürstenplatz) | 80796 München | mail@suckert-collegen.de
Diese Seite verwendet Cookies, unter anderem um die Inhalte und die Nutzung dieses Angebots zu analysieren und es für Sie zu verbessern.
Wenn Sie diese Seite nutzen, stimmen Sie dem Einsatz von Cookies zu.

VerstandenMehr dazu